Führerscheinklassen

Wir unterrichten dich in den Führerscheinklassen: B, BE, B 197, Automatikausbildung AM, A1, A2, A, B196. Als dein Begleiter geben wir dir Selbstvertrauen und Sicherheit. Ohne Angst und Stress zum Führerschein.

PKW

Klasse B

Ausbildung

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Voraussetzung

Mindestalter: 18 Jahre,
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebestätigung

Wissenswertes

Solltest du noch nicht im Besitz eines Führerscheins der A-Klasse sein, beginnt mit dem Erwerb der Klasse B deine 2-jährige Probezeit.

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.

Bei Ersterteilung sind es insgesamt 14 Einheiten, die sich in 12 Einheiten für den Unterricht aller Klassen plus 2 Einheiten klassenspezifischen Unterricht aufteilen.

Bei einer Führerschein-Erweiterung sind es nur 6 Einheiten Unterricht aller Klassen. Der klassenspezifische Unterricht ist derselbe wie bei der Ersterteilung.

THEORETISCHE PRÜFUNG

Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.

Bei Ersterteilung des Führerscheins:
Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind. Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.

Als Erweiterer musst du nur 20 Fragen beantworten, wobei 6 Fehlerpunkte möglich sind.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.

Zusätzlich zur Grundausbildung gibt es dann die Phase der Sonderfahrten. Bei der Klasse B umfasst diese Phase insgesamt 12  Fahrstunden.

Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.

Fahrstunden

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrten: 5

Autobahnfahrten: 4

Dunkelfahrten: 3

PRAKTISCHE PRÜFUNG

Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt 55 Minuten.

Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.

Klasse B 197

Ausbildung

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Voraussetzung

Mindestalter: 18 Jahre

17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebestätigung

Wissenswertes

Solltest du noch nicht im Besitz eines Führerscheins der A-Klasse sein, beginnt mit dem Erwerb der Klasse B (unabhängig von der Schlüsselzahl 197) deine 2-jährige Probezeit.

Die Klasse B197 bewirkt keine automatische Ein­schränkungs­befreiung in Bezug auf die Schaltwagen­regelung auf aufbauende Erweiterungs­klassen.

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.
Bei Ersterteilung sind es insgesamt 14 Einheiten, die sich in 12 Einheiten für den Unterricht aller Klassen plus 2 Einheiten klassenspezifischen Unterricht aufteilen.

Bei einer Führerschein-Erweiterung sind es nur 6 Einheiten Unterricht aller Klassen. Der klassenspezifische Unterricht ist derselbe wie bei der Ersterteilung.

THEORETISCHE PRÜFUNG

Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.

Bei Ersterteilung des Führerscheins: Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind. Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.
Als Erweiterer musst du nur 20 Fragen beantworten, wobei 6 Fehlerpunkte möglich sind.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell. In der Grundausbildung sind die vorgeschriebenen 10 Übungsstunden auf dem Schaltwagen enthalten.

Zusätzlich zur Grundausbildung gibt es dann die Phase der Sonderfahrten. Bei der Klasse B umfasst diese Phase insgesamt 12 Fahrstunden.
Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.

Fahrstunden

Übungsstunden: nach Bedarf (inkl. 10 Fahrstunden auf dem Schaltwagen)

Überlandfahrten: 5

Autobahnfahrten: 4

Dunkelfahrten: 3

PRAKTISCHE PRÜFUNG

Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt 55 Minuten.
Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.

Motorrad

Klasse A

KRAFTRÄDER JEDER ART

Ausbildung

Ausbildung: Theorie und Praxis
Bei Vorbesitz A2 (nach Stufenführerschein-Regelung): Nur Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Bei Vorbesitz A2 (nach Stufenführerschein-Regelung): Nur praktische Prüfung

Voraussetzung

Mindestalter: grundlegend 24 Jahre (kann auf 20 Jahre sinken beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A2)

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Wissenswertes

Bei der Erweiterung der Klasse A2 auf A gibt es die Möglichkeit, den Stufenführerschein zu erwerben. Siehe hierzu die Infos zum Stufenführerschein.

Die Klassen AM, A1 und A2 sind eingeschlossen.

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.

Bei Ersterteilung sind es insgesamt 16 Einheiten, die sich in 12 Einheiten für den Unterricht aller Klassen plus 4 Einheiten klassenspezifischen Unterricht aufteilen.

Bei einer Führerschein-Erweiterung (z. B. bei Vorbesitz von Klasse B) sind es nur 6 Einheiten Grundstoff plus 4 Einheiten klassenspezifischer Unterricht.

THEORETISCHE PRÜFUNG

Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.

Bei Ersterteilung des Führerscheins:
Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind. Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.

Als Erweiterer musst du nur 20 Fragen beantworten, wobei 6 Fehlerpunkte möglich sind.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.

Zusätzlich zur Grundausbildung gibt es dann die Phase der Sonderfahrten. Bei der Klasse A umfasst diese Phase insgesamt 12  Fahrstunden. Bei Vorbesitz der Klasse A2 reduzieren sich diese auf 6 Fahrstunden.

Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.

Fahrstunden

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5
Bei A2 auf A: 3

Autobahnfahrt: 4
Bei A2 auf A: 2

Dunkelfahrt: 3
Bei A2 auf A: 1

PRAKTISCHE PRÜFUNG

Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt ca. 70 Minuten.

Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.

Klasse A1

LEICHTKRAFTRAD

Ausbildung

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Voraussetzung

Mindestalter:  16 Jahre

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Wissenswertes

Die Klasse AM ist eingeschlossen.

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.

Bei Ersterteilung sind es insgesamt 16 Einheiten, die sich in 12 Einheiten für den Unterricht aller Klassen plus 4 Einheiten klassenspezifischen Unterricht aufteilen.

THEORETISCHE PRÜFUNG

Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.

Bei Ersterteilung des Führerscheins:
Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind. Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.

Als Erweiterer musst du nur 20 Fragen beantworten, wobei 6 Fehlerpunkte möglich sind.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.

Zusätzlich zur Grundausbildung gibt es dann die Phase der Sonderfahrten. Bei der Klasse A2 umfasst diese Phase insgesamt 12  Fahrstunden. Bei Vorbesitz der Klasse A1 reduzieren sich diese auf 6 Fahrstunden.

Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.

Fahrstunden

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Dunkelfahrt: 3

PRAKTISCHE PRÜFUNG

Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt ca. 45 Minuten.

Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.

Klasse A2

KRAFTRAD GROSS

Ausbildung

Ausbildung: Theorie und Praxis
Bei Vorbesitz A1 (nach Stufenführerschein-Regelung): Nur Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Bei Vorbesitz A1 (nach Stufenführerschein-Regelung): Nur praktische Prüfung

Voraussetzung

Mindestalter:  18 Jahre

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Wissenswertes

Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf A2 gibt es die Möglichkeit, den Stufenführerschein zu erwerben. Siehe hierzu die Infos zum Stufenführerschein.

Die Klassen AM und A1 sind eingeschlossen.

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.

Bei Ersterteilung sind es insgesamt 16 Einheiten, die sich in 12 Einheiten für den Unterricht aller Klassen plus 4 Einheiten klassenspezifischen Unterricht aufteilen.

Bei einer Führerschein-Erweiterung (z. B. bei Vorbesitz von Klasse B) sind es nur 6 Einheiten Grundstoff plus 4 Einheiten klassenspezifischer Unterricht.

THEORETISCHE PRÜFUNG

Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.

Bei Ersterteilung des Führerscheins:

Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind. Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.

Als Erweiterer musst du nur 20 Fragen beantworten, wobei 6 Fehlerpunkte möglich sind.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.

Zusätzlich zur Grundausbildung gibt es dann die Phase der Sonderfahrten. Bei der Klasse A2 umfasst diese Phase insgesamt 12  Fahrstunden. Bei Vorbesitz der Klasse A1 reduzieren sich diese auf 6 Fahrstunden.

Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.

Fahrstunden

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5
Bei A2 auf A: 3

Autobahnfahrt: 4
Bei A2 auf A: 2

Dunkelfahrt: 3
Bei A2 auf A: 1

PRAKTISCHE PRÜFUNG

Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt ca. 60 Minuten.

Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.

Klasse B196

LEICHTKRAFTRÄDER BIS 125 CCM

Ausbildung

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: keine

Erweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196

Voraussetzung

Mindestalter: 25 Jahre

Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Merkmale

Die Eintragung der Schlüsselzahl B 196 stellt keinen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A1 dar. Daher ist eine Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.

Leider ist mit dieser Eintragung das Fahren im Ausland nicht gestattet.

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.

Es fallen insgesamt 4 Einheiten klassenspezifischer Unterricht an.

THEORETISCHE PRÜFUNG

Es ist keine theoretische Prüfung erforderlich.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 10 Übungsstunden von jeweils 45 Minuten.

Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.

PRAKTISCHE PRÜFUNG

Es ist keine praktische Prüfung erforderlich.

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotor oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer maximalen Nutz- bzw. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungs- oder Elektromotoren

Vierrädrige Leichtfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer maximalen Nutz- bzw. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungs- oder Elektromotoren. Die Leermasse darf nicht mehr als 350 kg betragen (ohne die Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Mindestalter 15 Jahre

Ausbildung Theorie

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden

Ausbildung Praxis

  • individuell verschieden

Prüfung Theorie

  • 30 Fragen (20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis) am PC

Prüfung Praxis

  • 55 Minuten

Mofa

ZWEIRAD BIS MAX. 25 km/h

Ausbildung

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung

Voraussetzung

Mindestalter:  15 Jahre

Biometrisches Passfoto

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Wissenswertes

Für Mofa wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Diese stellt keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne dar.

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.

Insgesamt 6 Einheiten für den Unterricht aller Klassen. Kein klassenspezifischer Unterricht.

THEORETISCHE PRÜFUNG

Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.

Die Prüfung besteht aus 20 Fragen, wobei maximal 7 Fehlerpunkte möglich sind.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Eine Fahrstunde mit einer Dauer von 90 Minuten. Eine Gruppenausbildung bieten wir nicht an.

PRAKTISCHE PRÜFUNG

Eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich.

Anhänger

Klasse B96

ANHÄNGER BIS 750 KG

Ausbildung

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: praktische Prüfung

Voraussetzung

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)

Vorbesitz Klasse B

Wissenswertes

Wird ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg mitgeführt, ist die Fahrerlaubnisklasse C1E notwendig. Keine Klassen eingeschlossen.

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Es ist keine theoretische Ausbildung erforderlich.

THEORETISCHE PRÜFUNG

Es ist keine theoretische Prüfung erforderlich.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.

Bei der Klasse BE werden insgesamt 5 Fahrstunden benötigt, die sich auf 3 Stunden Überlandfahrten, eine Stunde Autobahnfahrt und 1 Nachtfahrt aufteilen.

Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.

PRAKTISCHE PRÜFUNG

Die praktische Prüfung für die Klasse BE ist frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Die Prüfungsdauer beträgt ca. 55 Minuten.

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre beim Begleitetem Fahren)

Ausbildung Theorie

  • Nicht zusätzlich vorgeschrieben

Ausbildung Praxis

  • Grundausbildung: individuell verschieden
  • Überlandfahrt: 3 Std. à 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 1 Std. à 45 Minuten
  • Nachtfahrt: 1 Std. à 45 Minuten

Prüfung Theorie

  • keine

Prüfung Praxis

  • 55 Minuten einschließlich Verbinden und Trennen, ca. die Hälfte außerorts

LKW

Klasse C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse C1E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt, der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Klasse C

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse CE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).